Schonzeiten und Mindestmaße für Raubfische in allen Bundesländern

Schonzeiten und Mindestmaße aller Bundesländer – Hecht, Zander, Forellen

Warum gibt es überhaupt Schonzeiten für  Raubfische, wie Hecht, Zander und Forellen? 

Schützt man bestimmte Fischarten nicht vor dem Aussterben, ist die Bestandserhaltung in Gefahr. Zu den in vielen Bundesländern geschützten Raubfischen zählen Hechte, Zander und unterschiedliche Forellenarten (Salmoniden). Gibt man diesen Fischen nicht die nötige Ruhe und Möglichkeit sich zu vermehren, kann der Bestand, beispielsweise durch das konstante Befischen, schnell dezimiert werden.

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Erfahre in diesem Beitrag und Video die wichtigsten Infos über Schonzeiten und Mindestmaße zum Raubfischangeln.

Du möchtest dich ja auch weiterhin über einen tollen Raubfischbestand in dem heimischen Gewässer erfreuen und tolle Fangerlebnisse haben. Daher bedarf es einer Regelung, den Fischbestand aufrecht zu erhalten. 

Jedes Bundesland hat hierzu ihre eigenen Fischereigesetze mit den jeweiligen einzelnen Verordnungen erlassen. Da jede Region ihre Besonderheiten hat, kann nicht jedes Bundesland identische Schonzeiten und Mindestmaße festlegen. Du solltest also immer die aktuellen Verordnungen in deinem Bundesland beachten.

Hecht Schonzeit
Dieser Hecht wurde nach der gesetzlichen Schonzeit gefangen.

Wir haben dir mal die Schonzeiten der Raubfische rausgesucht, die für die meisten Raubfischangler in Deutschland relevant sind.

Damit sind die Zielfische Zander, Hechte und die Salmoniden gemeint.

Hinweis: Bitte beachte, dass diese Angaben ohne Gewähr sind. Wir haben sie mit bestem Wissen und Gewissen für dich herausgesucht. Zudem haben die einzelnen Vereine und Verbände oftmals geänderte Schonzeiten und Mindestmaße festgesetzt. Insbesondere, wenn du in „fremden“ Gewässern angeln möchtest, solltest du unbedingt einen Blick in die Gastkarte werfen, was die Mindestmaße, Schonzeiten und Sonderbestimmungen betrifft.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der unterschiedlich geregelt ist, ist das sogenannte „Kunstköderverbot“. Damit ist gemeint, dass in der jeweiligen Raubfischschonzeit der komplette Einsatz von Kunstködern verboten ist. Möchtest du beispielsweise gerne auf Barsche angeln, die keiner Schonzeit unterliegen, darfst du keinen Gummifisch, Wobbler oder ähnliches einsetzen. 

Schonzeiten Kunstköderverbot
Achte darauf, dass selbst die aktive Köderführung mit Naturködern verboten sein kann. Informiere dich hierfür individuell für jedes Gewässer.

Teilweise gibt es Regionen, in denen sogar die aktive Köderführung verboten ist. Willst du mit der Drop-Shot- Montage und Wurm angeln, kann dies auch in den Bestimmungen des Heimatvereins untersagt sein.

Das Thema ist so individuell innerhalb der Bundesländer geregelt, dass wir die hier leider keine verbindlichen Aussagen geben können. In der folgenden Auflistung siehst Du die allgemeinen Regelungen auf Länderebene. 

Informiere dich also immer ausreichend, bevor du an ein Angelgewässer fährst und beachte die Schonzeiten, Mindestmaße und individuellen Anweisungen des jeweiligen Angelvereins. Diese können von den hier aufgelisteten Regeln abweichen.

Habe immer Respekt vor der Natur und sei ein Teil davon, diese zu schützen.

Bayern

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht15. Februar bis 15.April Mindestmaß 50 cm
Zander15. März bis 30. April Mindestmaß 50 cm
Bachforelle01. Oktober bis 28. Februar Mindestmaß 26 cm
Regenbogenforelle26.Dezember bis 15. April Mindestmaß 26 cm
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere die Informationen des Landesfischereiverband Bayern.

Baden-Württemberg

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht15. Februar bis 15. Mai Mindestmaß 50 cm
Zander 01. März bis 15. April Mindestmaß 45 cm
Bachforelle01. Oktober bis 28. FebruarMindestmaß 26 cm/ Variiert
Regenbogenforelle--- Keine Schonzeit bekannt ------ Keine Schonmaße bekannt ---
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere Informationen des Landesfischereiverband Baden-Württemberg.

Brandenburg

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht01. Februar bis 31. März Mindestmaß 45 cm
Zander01. April bis 31. Mai Mindestmaß 45 cm
Bachforelle16. Oktober bis 15. April Mindestmaß 30 cm
Regenbogenforelle16. Oktober bis 15. April Mindestmaß 30 cm
Meerforelle16. Oktober bis 15. April Mindestmaß 30 cm

Hier findest Du weitere Informationen in der Fischereiverordnung für Brandenburg (siehe Anlage).

Berlin

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht01. Januar bis 30.April Mindestmaß 45 cm
Zander01. Januar bis 31. Mai Mindestmaß 45 cm
Bachforelle01. Oktober bis 30. April Mindestmaß 30 cm
Regenbogenforelle01. Oktober bis 30. April Mindestmaß 25 cm
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere Informationen in der Fischereiverordnung für Berlin.

Bremen

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht01. Februar bis 15. Mai Mindestmaß 60 cm
Zander01. Februar bis 15. MaiMindestmaß 40 cm
Bachforelle15. Oktober bis 15. MärzMindestmaß 30 cm
RegenbogenforelleKein Bestand vorhandenKein Bestand vorhanden
Meerforelle15. Oktober bis 15. MärzMindestmaß 50 cm

Hier findest Du weitere Informationen des Fischereiamt Bremen.

Hamburg

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht01. Februar bis 31. Mai Entnahmefenster 45 cm – 75 cm
(2 Exemplare pro Tag)
Zander01. Februar bis 31. Mai Entnahmefenster 45 cm – 75 cm
(2 Exemplare pro Tag)
Bachforelle15. Oktober bis 15. FebruarEntnahmefenster 20 cm - 40 cm
RegenbogenforelleKein Bestand vorhandenKein Bestand vorhanden
Meerforelle15. Oktober bis 15. MärzEntnahmefenster 40 cm – 65 cm

In Hamburg gelten besondere Vorschriften. Bitte informiere dich zum Beispiel hier.

Hessen

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht01. Februar bis 15. April Mindestmaß 50 cm
Zander Keine Schonzeit Mindestmaß 50 cm
Bachforelle 01. Oktober bis 31. März Mindestmaß 25 cm
Regenbogenforelle01.Oktober bis 31. MärzMindestmaß 25 cm
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere Informationen in der Fischereiverordnung für Hessen.

Mecklenburg-Vorpommern

FischartSchonzeitenMindestmaß
HechtKüstengewässer 01. März bis 30. April

Binnengewässer individuelle Regelung
Mindestmaß 50 cm

Mindestmaß 45 cm
ZanderKüstengewässer 24. April bis 22. Mai

Binnengewässer individuelle Regelung
Mindestmaß 45 cm

Mindestmaß 45 cm
Bachforelle01. Oktober bis 31. MärzMindestmaß 30 cm
RegenbogenforelleKein Bestand vorhandenKein Bestand vorhanden
MeerforelleKüstengewässer 15. September bis 14. Dezember

Binnengewässer 01. September bis 31. März
Mindestmaß 45 cm

Mindestmaß 45 cm

Hier findest Du weitere Informationen des Landesamt für Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht01. Februar bis 15. April Mindestmaß 45 cm
Zander15. März bis 30. April Mindestmaß 40 cm
Bachforelle20. Oktober bis 15. Februar Mindestmaß 25 cm
RegenbogenforelleKeine SchonzeitMindestmaß 25 cm
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere Informationen des niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems. (siehe § 2)

Nordrhein-Westfalen

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht15. Februar bis 30. AprilMindestmaß 45 cm
Zander01. April bis 31. Mai Mindestmaß 40 cm
Bachforelle20. Oktober bis 15. MärzMindestmaß 25 cm
RegenbogenforelleKeine Schonzeitk.A.
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere Informationen des Ministerium des Innern des Landes Nordhein-Westfalen. (siehe § 1 (Fn 2) Ganzjährige Schonzeiten, § 2 (Fn 3) Befristete Schonzeiten, § 3 (Fn 3) Mindestmaße)

Rheinland-Pfalz

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht01. Februar bis 15. AprilMindestmaß 50 cm
Zander01. April bis 31. Mai Mindestmaß 45 cm
Bachforelle15. Oktober bis 15. MärzMindestmaß 25 cm
Regenbogenforelle26.Dezember bis 15. AprilMindestmaß 26 cm
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere Informationen des Ministerium für Justiz Rheinland-Pfalz (siehe § 20 Artenschonzeiten).

Saarland

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht15. Februar bis 31. Mai Mindestmaß 50 cm
Zander15. Februar bis 31. Mai Mindestmaß 45 cm
Bachforelle01. Oktober bis 31. MärzMindestmaß 25 cm
RegenbogenforelleKeine Schonzeitk.A.
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere Informationen des Fischereiverband Saar.

Sachsen

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht01. Februar bis 30. AprilMindestmaß 50 cm
Zander01. Februar bis 31. MaiMindestmaß 50 cm
Bachforelle01. Oktober bis 30. April Mindestmaß 28 cm
Regenbogenforelle01. Oktober bis 30. AprilMindestmaß 25 cm
Meerforelle01. Oktober bis 30. April Mindestmaß 60 cm

Hier findest Du weitere Informationen der Sächsischen Fischereiverordnung.

Sachsen-Anhalt

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht15. Februar bis 30. AprilMindestmaß 50 cm
Zander15. Februar bis 31. Mai Mindestmaß 50 cm
Bachforelle15. September bis 31. MärzMindestmaß 25 cm
RegenbogenforelleKeine SchonzeitMindestmaß 25 cm
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

Hier findest Du weitere Informationen des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt.

Schlewsig-Holstein

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht15. Februar bis 30. April (Küsten/Binnengewässer)Mindestmaß 45 cm
ZanderBinnengewässer 1. April bis 31. Mai

Küstengewässer (Nebengewässer/Elbe) 15. Februar bis 15. Mai
Mindestmaß 45 cm

Mindestmaß 45 cm
Bachforelle01. Oktober bis 31. Dezember Mindestmaß 30 cm
RegenbogenforelleKeine Schonzeitk.A.
Meerforelle01. Oktober bis 31. DezemberMindestmaß 40 cm

Hier findest Du weitere Informationen der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung – BiFVO) vom 29.06.2016 und der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung – KüFVO).

Thüringen

FischartSchonzeitenMindestmaß
Hecht15. Februar bis 30.April Mindestmaß 45 cm
Zander15. April bis 31. Mai Mindestmaß 45 cm
Bachforelle01. Oktober bis 31. MärzMindestmaß 25 cm
Regenbogenforelle*01. Februar bis 31. März Mindestmaß 25 cm
MeerforelleGanzjährig geschontGanzjährig geschont

* Beim gemeinsamen Auftreten von Bach- und Regenbogenforellen in einem fließenden Gewässer gilt für die Regenbogenforelle die gesetzliche Schonzeit der Bachforelle (1. Oktober bis 31. März).

Hier findest Du weitere informationen der Ausführungsverordnung des Thüringer Fischereigesetzes.

Simpler Trick: Um deine Köderführung beim Zanderangeln sofort zu verbessern

Rute, Rolle sowie eine Auswahl von erfolgsversprechenden Gummifischen sind besorgt. Wie bekomme ich nun aber alles im Einklang, so dass ich sofort am Wasser Zander fange?

Im folgenden Video erfährst Du einen einfachen Trick, mit dem Du deine Köderführung beim Zanderangeln mit dem Gummifisch sofort verbessern kannst. Allein durch das Befolgen der im Video aufgezeigten Hilfestellungen erhöhst du damit deine Fangaussicht enorm. Klicke dazu einfach auf den folgenden Link:
https://spartan-fishing.com/video-koederfuehrung-blog/

Zanderangeln Köderführung
Lerne, wie Du mit diesem simplen Trick, sofort deine Köderführung verbesserst.

In diesem Sinne hoffen wir sehr, dass dir dieser Beitrag über die verschiedenen Raubfisch Schonzeiten gefallen hat. Wie sehen die Erfolge bei dir momentan aus? Lass es uns gerne in den Kommentaren wissen Spartaner :).

Hab eine tolle Zeit am Wasser und ein dickes #AHUU

Weitere Hilfestellungen:

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Der Komplett-Ratgeber:
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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • in manchen Bundesländern gibt es ja ein Kunstködern verbot während der Hecht/Zander Schonzeit. Leider gibt es keine Infos im Netz keine Seite die das Mal zusammengefasst. Ich selbst Angel ständig in drei bis vier verschiedenen Bundesländern und mich würde das Mal interessiere. Da ich früher ausschließlich auf weißfisch unterwegs war, habe ich mich dafür wenig interessiert. Jetzt ist die Lage etwas anders und ich würde gerne wissen wo ich auf Barsch weiter mit Kunstköder Angeln kann. Das würde das Datenblatt zur Schonzeit vervollständige. Grüße

    Antworten
  • Moin Garett,mal wieder klasse Videos,,war zwei Tage noch vor der Schonzeit auf Zander am NOK.Zwei Bisse,leider nichts gefangen.Hatte noch ein paar andere Angler getroffen,waren auch am jammern….Nun,sind wohl noch im Winterschlaf,die Biester.Ende Mai gehts wieder los…Wollte in der Zwischenzeit auf Meerforelle hier bei mir vor der Tür. LG.Frank… fettes Ahuu!!

    Antworten
    • Klingt nach einem super Plan Frank :). Ich wünsche dir viel Erfolg an der Küste und ein dickes #AHUU
      Garret

      Antworten
  • Manfred Weber
    28/02/2021 8:52 am

    Hallo Garret,
    Super Beitrag das ist ein Tehma das mich auch schon die letzte zeit durch den Kopf geht.
    Ich Wohne ja in Bayern am Main, bei uns im Verein haben wir für Raubfische Schonzeiten von 1.2. bis 15.5..
    Ich werde demnächst einen andrag an den Verein Stellen dieses zu ändern auf 1.3. bis 31.05. .
    unsere Gewässer sind nicht tiefer als 5 m, der schnitt ligt bei 3m.
    Ich Angle im moment gar nicht fange erst jetzt langsam an auf friedfische ( Federn )
    Habe meine Gerätschaften schon vorbereitet, die Raubfisch sachen gereinigt und verstaut.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred

    Antworten
    • Eine super Idee Manfred :). Danke dir für das klasse Kommentar und hab einen schönen Start in die neue Saison.
      Gruß und #AHUU
      Garret

      Antworten

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